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Kontakt
Geschäftsstelle:
Lippischer Fischereiverein 1886 e.V.
Rintelner Straße 3
32689 Kalletal-Hohenhausen
Telefon 05264 - 644 499
E-Mail: info@lipp-fisch.de
Wegbeschreibung zur Geschäftsstelle:
Zugang über den Parkplatz an der Herforder Str. (Haupteingang), Hinweisschild: P Rathaus!
2. OG im Rathaus der Gemeinde Kalletal,
Zimmer Nr. 18
Sprechzeit: Donnerstags, 16:00 - 18:00 Uhr
Während der Schulferien NRW gibt es ggf. nur eingeschränkte Bürozeiten.
Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte per Email (info@lipp-fisch.de).
Bitte vereinbaren Sie innerhalb der Sprechzeit telefonisch einen Termin.
Termine im 30 Minuten Takt - jeweils von 16:00 bis 17:30 Uhr.
Sie werden zu dem vereinbarten Termin an der Eingangstür abgeholt.
Jeweils nur eine Person! Ausnahme: Minderjährige mit einem Elternteil.
Der Vorstand
Der Vorstand wurde auf der Jahreshauptversammlung am 9. März 2025 gewählt.
Funktion | Name | Telefon | |
Vorsitzender | Kim Griese | 0170 9962723 | kgriese@lipp-fisch.de |
Stellvertretende Vorsitzende | Susanne Deppermann | ||
Geschäftsführer | Pascal Lange | ||
Stellvertretender Geschäftsführer | Harry Parske | ||
Schriftführer | Florian Parske | fparske@lipp-fisch.de | |
Stellvertretender Schriftführer | Sebastian Zürner | ||
Gewässerwart | Bernd Schäfer | ||
Stellvertretender Gewässerwart | Marius Borowski | ||
Stellvertretender Gewässerwart | Dirk Schäfer | ||
Jugendwart | Daniel Holste | 05261 / 66387 | dholste@lipp-fisch.de |
Stellvertretender Jugendwart | Marco Kortemeier | 05733 / 8806086 | mkortemeier@lipp-fisch.de |
Natur- und Umweltschutzbeauftragter | Ulrich Reineke | ureineke@lipp-fisch.de | |
Stellvertretender Natur- und Umweltschutzbeauftragter | Lars Sprenger | ||
Stellvertretender Natur- und Umweltschutzbeauftragter | Carsten Reineke | creineke@lipp-fisch.de |
Organisatorisches
Änderungen der Daten (z.B. Anschrift, Bankverbindung, etc.) bitte per Email an info@lipp-fisch.de schicken.
Alle Mitglieder, deren Mitgliedsbeitrag per Lastschrift vom Konto gebucht wird, dürfen ab dem 1. Januar des Jahres angeln, auch wenn der Jahreserlaubnisschein noch nicht da ist.
Die Jahreserlaubnisscheine werden aus organisatorischen Gründen erst Mitte Januar verschickt.
Voraussetzung für die Erlaubnis ist, dass die Lastschrift des Mitgliedsbeitrags im Januar auch eingelöst werden kann und nicht (z.B. wegen mangelnder Kontodeckung) wiederrufen wird.
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