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Kontakt

Geschäftsstelle:

Lippischer Fischereiverein 1886 e.V.
Rintelner Straße 3
32689 Kalletal-Hohenhausen
Telefon 05264 - 644 499
E-Mail: info@lipp-fisch.de

Wegbeschreibung zur Geschäftsstelle:
Zugang über den Parkplatz an der Herforder Str. (Haupteingang), Hinweisschild: P Rathaus!
2. OG im Rathaus der Gemeinde Kalletal,
Zimmer Nr. 18

Sprechzeit: Donnerstags, 16:00 - 18:00 Uhr

Während der Schulferien NRW gibt es ggf. nur eingeschränkte Bürozeiten.


Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte per Email (info@lipp-fisch.de).

Bitte vereinbaren Sie innerhalb der Sprechzeit telefonisch einen Termin.
Termine im 30 Minuten Takt - jeweils von 16:00 bis 17:30 Uhr.
Sie werden zu dem vereinbarten Termin an der Eingangstür abgeholt. 
Jeweils nur eine Person! Ausnahme: Minderjährige mit einem Elternteil.

Der Vorstand

Der Vorstand wurde auf der Jahreshauptversammlung am 9. März 2025 gewählt.

Funktion Name Telefon E-Mail
Vorsitzender Kim Griese 0170 9962723 kgriese@lipp-fisch.de
Stellvertretende Vorsitzende Susanne Deppermann    
Geschäftsführer Pascal Lange    
Stellvertretender Geschäftsführer Harry Parske    
Schriftführer Florian Parske   fparske@lipp-fisch.de
Stellvertretender Schriftführer Sebastian Zürner    
Gewässerwart Bernd Schäfer    
Stellvertretender Gewässerwart Marius Borowski    
Stellvertretender Gewässerwart Dirk Schäfer    
Jugendwart Daniel Holste 05261 / 66387 dholste@lipp-fisch.de
Stellvertretender Jugendwart Marco Kortemeier 05733 / 8806086 mkortemeier@lipp-fisch.de
Natur- und Umweltschutzbeauftragter Ulrich Reineke   ureineke@lipp-fisch.de
Stellvertretender Natur- und Umweltschutzbeauftragter Lars Sprenger    
Stellvertretender Natur- und Umweltschutzbeauftragter Carsten Reineke   creineke@lipp-fisch.de

Organisatorisches

Änderungen der Daten (z.B. Anschrift, Bankverbindung, etc.) bitte per Email an info@lipp-fisch.de schicken.

Alle Mitglieder, deren Mitgliedsbeitrag per Lastschrift vom Konto gebucht wird, dürfen ab dem 1. Januar des Jahres angeln, auch wenn der Jahreserlaubnisschein noch nicht da ist.
Die Jahreserlaubnisscheine werden aus organisatorischen Gründen erst Mitte Januar verschickt.
Voraussetzung für die Erlaubnis ist, dass die Lastschrift des Mitgliedsbeitrags im Januar auch eingelöst werden kann und nicht (z.B. wegen mangelnder Kontodeckung) wiederrufen wird.

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