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Spannungsfeld „Natur
und Umwelt“- „Fischgehege contra Kormoran“
Allgemeines:

Kormorane sind an fischreichen Gewässern lebende
Wasservögel. In Europa brüten zwei Unterarten des Kormoran,
Phalacrocorax carbo und Phalacrocorax carbo sinensis. Bei den in der BRD
auftretenden Kormoranen handelt es sich fast ausschließlich um die Unterart Phalacrocorax carbo sinensis.
Die Vögel erreichen bei einer Größe von ca. 95 Zentimetern ein Gewicht von 1,6 bis 3,3 KG und
ein Alter von 18-19 Jahre.
Nahrungsaufnahme:

Die Nahrung des Kormorans besteht ausschließlich aus
Fisch. Die Vögel jagen als Einzeltiere, in kleinen Trupps oder in großen
Gruppen, wodurch sie den Jagderfolg erheblich steigern können. Das
Beutespektrum des Kormorans umfasst alle Fischarten, die in einem Gewässer erreichbar sind. Die Nahrungszusammensetzung richtet sich hierbei in erster
Linie nach dem Angebot und der Erreichbarkeit der Beute. In schnell
fließenden Bereichen der Bäche und Flüsse der Salmonidenregion stellen
Äschen und Forellen den Hauptteil der Beute dar, während in langsamer
fließenden Abschnitten in erster Linie Cypriniden erbeutet werden. Für
stehende Gewässer werden insbesondere Rotfedern, Rotaugen, Barsche und Aal
als wichtigste Nahrung des Kormorans angesehen. Die Größe der Beutefische
schwankt zwischen 2-3 cm und 75cm (Aal); bevorzugt werden mittelgroße, 15-30
cm lange, schlanke, im Wasser lebende Fische. In Salmonidengewässern sind
Äschen und Forellen für Kormorane leicht zu erbeuten.
Nahrungsbedarf:

Als tägliche, pro Vogel benötigte Nahrungsmenge, werden
in der Literatur unterschiedliche Werte angegeben. Die Angaben schwanken zwischen 150g (Reicholf, 1990) und 520 g (Wißmathet al.,1991; Marquiss &
Carrss, 1994).Nach Bauer & Glut von Blotzheim (1966) beträgt die
Mindestration eines Kormorans etwa 400g.
Jagdgebiete:
:
Der Kormoran ist ein Tauchjäger, der seine Beute in der
Regel in flachen Gewässern in einer Tiefe von 2-10 Metern jagt und erbeutet.
Es werden jedoch auch Tauchtiefen bis 25 Meter und mehr erreicht. Kormorane
besiedeln in erster Linie fischreiche Binnenseen, Flüsse und Stillgewässer. Zur Nahrungsaufnahme fliegen Sie bis zu 50 km weit und
erreichen damit gut auch unsere Seen und Flüsse. Frieren die Jagdgewässer
aufgrund der kalten Witterung zu , weichen die Vögel in offenes
Gewässer aus. Hierbei werden auch vermehrt Fließgewässer heimgesucht. Am 15 November 2003 fand eine bundesweite Zählung der
Kormorane an ihren Schlafplätzen statt. Auf diese Weise haben wir erstmals
erfahren, das in NRW 8729 Kormorane an 129 Schlafplätzen gezählt wurden. Im
Bereich Minden/Lübbecke, an den Weserteichen bei Porta Westfalia und Lahde
hält sich die größte Anzahlt von fast 1000 Vögeln auf.
Bestandsentwicklung:

Insbesondere durch den verstärkten Schutz über die
EU-Vogelschutzrichtlinien Nr.79/409 / BWG aus dem Jahre 1979 nahm der
Kormoranbestand nach 1979 in Europa exponentiell zu . So stieg im Zeitraum
von 1970 bis 1992 die Anzahl der Brutpaare im Norden Mitteleuropas von 4000
auf etwa 82500 (Suter, 1989; Knief, 1994). Gegenwärtig wird der
Kormoranbestand in Europa auf 150000 Brutpaare geschätzt, woraus eine Winterpopulation von über 700000 Kormoranen resultiert (Veldkamp, 1997) Die Hauptbrutgebiete liegen in Holland, Dänemark, dem
Norden Deutschland und in Polen. Mit dem zahlenmäßigen Anstieg der
Population ist auch eine geographische Ausdehnung der Brut- und
Überwinterungsgebiete zu beobachten. Die geographische Ausdehnung nimmt
weiter zu. Außerdem entstehen neue Brutkolonien, die weiterhin für
ein hohes Bestandswachstum sorgen.
Einfluss auf Fischbestände:

Der Einfluss des Kormorans auf Fischerei,
Teichwirtschaft und Fischzucht einerseits und frei lebenden Fischbeständen
andererseits ist seit vielen Jahren Gegenstand anhaltender Diskussion.
Schäden durch Kormorane in Fischzuchtanlagen sind umfangreich dokumentiert.
So wird nach Kormoraneinflügen von Verlusten zwischen 50% und 90% des
Fischbestandes berichtet. Demgegenüber ist die Kormoranpädation in frei lebenden Fischbeständen in der Regel schwieriger zu
beurteilen. Durch das Auswerten der Fangmeldungen über einen
jahrzehntelangen Zeitraum sind hier Tendenzen uns Auswertungen zu belegen.
Neben dem direkten Wegfraß können Kormorane Fischbestände auch dadurch
schädigen, dass angegriffene Fische verletzt werden. Der
Prozentsatz an beschädigten Fischen kann
20-65 % des Fischbestandes in einem
Gewässer erreichen. Je nach Schwere der Verletzung haben die Fische
dann nur geringe Überlebenschancen .
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung:
:
Größere Seen und Fließgewässer sind aus technischen
Gründen nicht durch Überspannung zu sichern. Eingesetzte akustische oder
optische Signale helfen zumeist nur kurzfristig. Die ständige Präsenz
von Personen an den Fischteichen kann eine Hilfe bei einer Vergrämung sein
(Nachtangeln). Wirksam können Vergrämungsabschüsse sein. Geschossene
Tiere reduzieren die Zahl der fisch fressenden Vögel und verstärken die Scheuchwirkung. Aber das Erlegen von Kormoranen allein
kann nicht sinnvoll sein, wenn nicht gleichzeitig andere Maßnahmen
durchgeführt werden. Eine wirksame Bestandsminderung ist nur durch Eingriffe
in die vorhandenen Brutkolonien zu erreichen. Gleichzeitig muss die Bildung
neuer Brutkolonien verhindert werden.
Rechtliche Situation:
Der Kormoran unterliegt in der Bundesrepublik
Deutschland nicht dem Jagdrecht. Er ist naturschutzrechtlich besonders
geschützt. Von den für den Kormoran geltenden Schutzvorschriften sind jedoch
Ausnahmen möglich, z. B. zur Abwendung erheblicher fischerwirtschaftlicher
Schäden. Der Kormoran wird ferner von folgenden internationalen Abkommen
erfasst, zu deren Umsetzung die Bundesrepublik verpflichtet is.
1.) Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen
wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihre natürlichen Lebensräume
(Berner Konvention vom 18.09.1979)
2.) Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden
wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention vom 23.06.1979)
3.)Richtlinie 79/409/EWG des Rates über Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) vom 02.04.1979.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat im
Juli 1997 den Kormoran aus dem Anhang 1 der oben genannten EG-
Vogelschutzrichtlinie gestrichen. Der Kormoran gehört damit zwar weiterhin
zu den geschützten Vogelarten, genießt aber keinen zusätzlichen
Habitatschutz mehr.
Zur Situation in NRW:
9000 Kormorane richten in NRW erhebliche Schäden an den
Fischbeständen stehender und fließender Gewässer an. Bekannt ist u. a. die
erhebliche Reduzierung der Äschen- und Bachforellenbestände. Ein
internationaler Kormoranmonagementsplan konnte bis heute leider nicht auf EU
Ebene getroffen werden. Damit ist vorprogrammiert, dass auch in Zukunft
Kormorane z.B. aus Dänemark und den Niederlanden nach NRW kommen. Aufgrund
des Kormoran Erlasses von NRW vom 02.05.2001 sind in bestimmten Fällen
Vergrämungsabschüsse möglich, aber nur dort, wo die Fischart Äsche gefährdet
ist. Allerdings werden diese nur als letzte Mittel ausnahmsweise und nach
umfangreichen behördlichen Genehmigungsverfahren zugelassen. Der Abschluss
von Kormoranen an Fischereibetrieben und an Gewässerstrecken, die nicht
gleichzeitig Schonbezirke zum Schutz von heimischen Äschenbeständen sind,
ist in keinem Fall zulässig. Viele Vertreter der Naturschutzverbände
bestreiten die Existenz eines Kormoranproblems und lehnen
Vergrämungsausschüsse ab. Begründet wird diese ablehnende Haltung u. a. mit
dem polemischen Hinweis, dass sonst wohl demnächst auch Graureiher,
Gänsesäger, Eisvogel und Wasseramsel zum Abschuss freigegeben würden. Der
Wegfraß von Fischen verschiedener Art und Größe in erheblichen Mengen durch
Kormorane ist unbestritten. Unsere Angelfischer haben sich über Jahre hinweg
intensiv bemüht, artenreiche heimische Fischbestände aufzubauen und zu
erhalten. Wir wollen nicht tatenlos zusehen, wie diese Fischbestände
innerhalb kurzer Zeit fast völlig aufgefressen werden.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit Entschließung
vom 07.11.03 aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für Abhilfemaßnahmen
zur Lösung der bei den Ländern vorhandenen Kormoranproblematik einzusetzen.
Stellungnahme der BRD zu der Entschließung des
Bundesrates zur Kormoranproblematik:
ich zitiere 2 Abschnitte:
Die Bundesregierung hält Initiativen auf europäischer Ebene für
Abhilfemaßnahmen zur Lösung der bei den Ländern vorhandenen
Kormoranproblematik nicht für geboten und auch nicht für aussichtsreich. Es
scheint der BRD zweifelhaft, dass in natürlichen Gewässern (großen
Binnenseen, Flüssen, Küstengewässern), wo sich die weitaus meisten Kormorane
aufhalten und Nahrung suchen, erhebliche Schäden auftreten.
Mit freundlichen Grüßen, Jürgen Trittin

Stellungnahme des Lippischen Fischereivereins 1886
e.V.:
Wir Angelfischer vom Lippischen Fischereiverein 1886
e.V. erwarten, dass sich relativ kurzfristig alle beteiligten Stellen auf
einen Aktionsplan einigen, der zum Ziel hat, weitere Schäden durch Kormorane
an den Fischbeständen der Gewässer zu verhindern. Bei den Maßnahmen gegen
Kormorane sollten Vergrämungsausschüsse auch an Gewässern genehmigt werden,
in denen nicht die Äschen sondern auch andere Fischarten gefährdet sind.
Für uns Angelfischer ist es wichtig den Menschen klar
zu machen, dass Fischerei und Naturschutz zusammen gehören.
Wir betonen ausdrücklich, dass der Kormoran keineswegs ausgerottet
werden soll.
Die Angelfischer des
Lippischen Fischereivereins 1886 e.V. fordern eine Regelung, die dazu führt,
die Kormoranschäden auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
Heinz Baum, 1. Vorsitzender
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